Sanierung von Anschlussleitungen
GEA-Sanierung Koblenz Ost-Karthause
Bereits seit vielen Jahren wird unser Büro nicht nur von öffentlichen Verwaltungen mit der Sanierung von Kanälen und Entwässerungsbauwerken betraut, es werden seit über 15 Jahren auch Anschlussleitungen der Grundstücksentwässerung (GEA) sowie Leitungen der Straßenentwässerung planerisch bearbeitet.
Die technischen Regeln für den Bau und die Instandhaltung von Entwässerungsanlagen in Gebäuden und auf Grundstücken sind in den Normenreihen DIN 1986 (Gebäude- und Grundstücksentwässerung) in Verbindung mit DIN EN 12056-1 bis -5 (Schwerkraftentwässerung innerhalb von Gebäuden), DIN EN 752 (Entwässerungssysteme außerhalb von Gebäuden) und DIN EN 1610 (Verlegung und Prüfung von Abwasserleitungen und -kanälen) enthalten. Sie gelten als allgemein anerkannte Regeln der Technik.
Obwohl es die DIN 1986, mit allen noch heute geltenden wesentlichen Planungsvorgaben, bereits seit 100 Jahren gibt, ist es erstaunlich, dass diese Grundnorm bei sehr vielen Gebäuden bis heute nicht oder nicht richtig umgesetzt wird.
Das bisher umfangreichste und auch andauernste Objekt (Bearbeitung seit 2011) stellt dabei die Sanierung von GEA-Leitungen im Siedlungsgebiet Koblenz Karthause - Ost, im Bereich zwischen der Rüsternallee, des Karthäuserhofweges und der Straße Pionierhöhe, dar.
Nachdem sich die Mängel an den Abwasseranlagen in den Jahren vor 2011 in einigen Häusern / Wohnblocks signifikant erhöht hatten und die bisher umgesetzten Einzelsanierungsmaßnahmen weder dauerhaft, noch fachtechnisch korrekt und insbesondere ohne zielführendes Gesamtkonzept ausgeführt worden waren, entschieden sich die Wohneigentümer, u.a. da die Versicherungsgesellschaften bereits eine Erhöhung der Versicherungsgebühren angedroht hatten, ab 2011 die Sanierungsumsetzung professionell anzugehen.
Von 2011 bis 2014 wurden in 3 Eigentümergemeinschaften (WEG) die Grundleitungen mittels TV-Befahrungen (überwiegend mit 3D-Technik) befahren, von uns aus- und bewertet sowie für jedes Einzelobjekt eine Bedarfsplanung, entsprechend den aktuell geltenden technischen Anforderungen, erstellt. Nach der Vorstellung des Bearbeitungsergebnisses bei verschiedenen Mitgliederversammlungen, konnten dann ab 2015 in bisher 2 Eigentümergemeinschaften die Maßnahmenplanung für jedes Einzelobjekt erstellt, die Ausschreibungen bzw. die Angebotseinholungen bearbeitet und die Sanierungsumsetzung ausgeführt werden.
Als besonders zeitaufwendig stellten sich bei der Bearbeitung die jeweilige Berücksichtigung der sehr unterschiedlichen Nutzungen der Räumlichkeiten, sowie die durch die Sanierungsumsetzung teilweise erforderlichen, temporären Nutzungseinschränkungen oder -änderungen dar. Für jede Detailplanung musste durch mindestens eine Ortsbesichtigung die Erfordernis / Notwendigkeit einer als sanierungsbedürftig erkannten Leitung mit den Bewohnern abgestimmt und die Möglichkeit einer Veränderung der Leitungsführung oder Ausserbetriebnahme erläutert werden. Des Weiteren mussten die ggf. erforderlichen Maßnahmen in offener Bauweise (z.B. die durchgängige Erneuerung der Reinigungsöffnungen) dargelegt werden. Für die Sanierungsumsetzung mussten die örtlichen Zugänglichkeiten zu den Entwässerungsanlagen, unter dem Gesichtspunkt des Einbringens der Sanierungsgeräte, festgestellt und dokumentiert werden.
Versetzte, klafffende Muffenverbindung verschiedene Schadensarten unterschiedlichste Zugänglichkeiten
Gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Technik (sowie nach geltender Gesetzeslage) müssen Abwasseranlagen dicht sein, da u.a. durch Undichtigkeiten Abwasser den Boden und das Grundwasser verunreinigen kann. Zudem sollten Grundstücksentwässerungsanlagen so angelegt sein, dass kein schadhafter Rückstau aus dem öffentlichen Kanalsystem in das Gebäude erfolgen kann. Bei dem Anschluss an ein Mischsystem sind nach DIN 1986 Regen- und Schmutzwasser über getrennte Leitungen aus dem Gebäude herauszuführen. Die Grundleitungen dürfen hierzu aus hydraulischen Gründen erst außerhalb des Gebäudes, möglichst nahe dem Anschlusskanal an der Grundstücksgrenze zusammengeführt werden. Alle Ablaufstellen (Bodenabläufe, usw.) die unterhalb der Rückstauebene (Straßenoberkante) angeordnet sind, sind rückstaugefährdet. D.h. aus ihnen kann Abwasser in das Untergeschoss eindringen und Schäden, sowie ein gesundheitliches Risiko, verursachen.
Dementsprechend wurde in der Planung versucht, die überwiegend nicht der DIN 1986 entsprechenden Entwässerungsanlagen so umzubauen bzw. zu ergänzen, dass die Vorgaben der DIN weitgehend eingehalten werden können (was natürlich nicht überall möglich bzw. wegen dem damit verbundenen Aufwand von den Eigentümern gewünscht war). Bei den MFH konnten die Regenwasserableitungen in offener Bauweise um die Gebäude neu erstellt werden, sodass innerhalb der Gebäude nur noch die notwendigen Schmutzwasserleitungen saniert werden mussten. Bei den Reihenhäusern war eine Trennung von Regen- und Schmutzwasser nicht möglich, da ansonsten die angelegten Gärten weitgehend zerstört worden wären. Hier wurden zumindest immer die Revisionsöffnungen im Keller erneuert und mit einer aktuellen Rückstausicherung (bzw. einem Rückstaukasten mit Nachrüstmöglichkeit) versehen, die Bodenabläufe (die ohnehin meist in einem desolaten Zustand waren) wurden jeweils mit Rückstausicherungen neu installiert.
Detailsanierungsplan (SW-Leitungen) grundsätzliche Änderung des Leitungssystemes Neuanordnung der Dachentwässerung

Überdeckter und abgedichteter Muffenversatz


Überdeckter Muffenversatz mit Scherbenbildung
Allerdings waren an vielen Stellen auch Sanierungsarbeiten mit Aufbruch der Kellerböden erforderlich. In den Mehrfamilienhäusern konnten durch die Keller viele Fallleitungen unter der Decke abgefangen und an der Decke oder den Wänden bis zur nächsten Anbindung an die Grundleitungen geführt werden.
Erneuerung der Treppenablaufes Erneuerung der Reinigungsöffnung / des Rückstauverschlusses Hier ging nur noch die Teilerneuerung
In den Aussenbereichen, bei der Neuverlegung der Dach- und Kellertreppenentwässerungen musste allerdings auch mal der Bagger ran. Meist wurden im Zuge dieser Arbeiten dann auch noch die vorhandenen unförmigen Wege oder nicht mehr aktuellen Wegeoberflächen erneuert, sodass das Objektumfeld durch die Sanierungsmaßnahmen meist verbessert werden konnte.
Offene Bauweise vor dem Hauseingang
Insgesamt kann unsererseits gesagt werden, dass die Eigentümer bzw. Bewohner die Notwendigkeit der Sanierungsarbeiten erkannt und dadurch sowohl uns in der Planungsphase als auch die Sanierungsfirmen bei der nicht immer staubfreien und geräuschlosen Umsetzung (zum weit überwiegenden Teil) aktiv unterstützt haben. Wir möchten hiermit den Eigentümern und Bewohnern, natürlich auch den Wohnungsverwaltungen und den Hausmeistern für Ihre Mitwirkung bei der Sanierung danken.