Gutachten
Aufgrund meiner über 30-jährigen Berufserfahrung, den beschriebenen besonderen Qualifikationen im Bereich des Kanalbaues und der Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für den Bereich der Kanalinstandhaltung / Kanalsanierung möchte ich mich als
Freier Sachverständiger
für die Fachbereiche
vorstellen.
Da für die Ingenieurleistungen eines Freien Sachverständigen vom Grundsatz her die gleichen “Regeln und Maßstäbe” gelten, wie für einen bestellten und vereidigten Sachverständigen können Sie bei einer Beauftragung von einer umfassenden, sorgfältigen und fachgerechten Bearbeitung ausgehen.
Gutachten oder gutachterliche Stellungnahmen sind entsprechend § 36 (1) GewO 95
unabhängig, weisungsfrei, gewissenhaft und unparteiisch
zu erstatten.
Hinweis:
Durch die geschäftsführende Tätigkeit im Ingenieurbüro Schönefeld GmbH können daher als Sachverständiger keine Gutachten oder gutachterliche Stellung- nahmen zu Projekten des ehemaligen Ingenieurbüros Daners & Dühr GmbH sowie des Ingenieurbüros Schönefeld und Briesch GmbH erstellt werden. Des Weiteren sind Gutachten gegen sowie für bauausführende Firmen nicht möglich, mit denen das Ingenieurbüro Schönefeld (und Briesch) GmbH aktuelle Projekte ausführt.
Die erstellten Unterlagen können Ihrerseits natürlich bei gerichtlichen Verfahren verwendet werden.
Seit 2005 bin ich persönliches Mitglied im BVFS (Bundesverband Freier Sachverständiger).